Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die umseitigen Aufträge sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Alle darin getroffenen Vereinbarungen werden gemäß Punkt 2 unmittelbar rechtswirksam.

 

2. Die Aufträge werden mit dem Auftragseingang beim Auftragnehmer verbindlich.

 

3. Die umseitigen Aufträge sichern die tägliche Teilnahme an der Versorgung in der Schule / Kita / Unternehmen auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Auftragnehmer mit den Schul- und Kitaträgern sowie Unternehmen abgeschlossen hat. Gemäß den Rahmenverträgen übernimmt der Auftragnehmer das Bestell- und Abrechnungssystem gegenüber dem Auftraggeber für seine Leistungen. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der umseitige Auftrag ebenfalls Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

 

4. Für die Versorgungsleistungen wird der Auftragnehmer einen mit den kommunalen Behörden/berechtigten Institutionen und Unternehmen vereinbarten Kostenbeitrag für das Mittagessen und für die Servicedienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber erheben. Bewilligte Zuschussbeträge aus Förderprogrammen werden ggf. für die Geltungsdauer und bei Vorlage der rechtskräftigen Bestätigung durch den Träger direkt von den Kosten abgezogen.

 

5. Werden in den Rahmenverträgen zwischen dem Auftraggeber Änderungen vereinbart, werden diese unverzüglich nach Bekanntgabe dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt und der Portionspreis entsprechend angepasst.

 

6. Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf der Grundlage von Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch den Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert oder ggf. zu viel gezahlte Beiträge erstattet

 

7. Bei fehlender Vorauszahlung bzw. bei Rücklastschriften des jeweiligen Kostenbeitrages ist eine Essenbestellung sowie Essenversorgung ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beitragssummen bleibt davon unberührt und kann bei Nichterfüllung ggf. rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

8. Der Auftraggeber erhält eine Kundennummer (entsprechend der Einrichtung ggf. einen persönlichen RFID-Chip) zur Identifikation. Für diesen Chip ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Bei Verlust oder Beschädigung des Chips muss kostenpflichtig ein Ersatzchip beantragt werden.

 

9. Bestellungen und Abbestellungen sind ausschließlich online für den laufenden Tag - je nach Objekt - bis 07:30/08:00 Uhr für Mittag und Vesper sowie am Vortag bis 15:00 Uhr für Frühstück möglich. Für die unbestellte Teilnahme am Mittagessen - je nach Objekt - wird eine Gebühr von 0,20 € aufgeschlagen. Essenabbestellungen können am laufenden Tag ebenfalls - je nach Objekt - bis 07:30/08:00 Uhr online erfolgen. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, sich im Internet unter seinem Login die bestellten Leistungen der letzten 30 Tage zurückzuverfolgen und sich für die bereits abgerechneten Zeiträume einen Liefernachweis auszudrucken. Die Rechnungen stehen ab dem 01. des Folgemonats online zur Verfügung.

 

10. Eine Imbissversorgung ist je nach Objekt ohne Bestellung innerhalb der Öffnungszeiten jederzeit möglich.

 

11. Änderungen zum Auftrag (Konto- oder Adressänderung etc.) sind durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer rechtzeitig anzuzeigen, um die notwendigen Korrekturen zu sichern.

 

12. Der umseitige Auftrag wird unbefristet erteilt. Er kann ohne Angaben vom Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen, zum Ende eines Monats bzw. zum Ende des Schuljahres schriftlich gekündigt werden.

 

13. Kündigungen sowie Änderungen dieses Auftrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen für das Bestell- und Abrechnungssystem können nur durch schriftliche Erklärungen erfolgen.

 

14. Zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern ist die Kundennummer bei sämtlichem Schriftverkehr anzugeben.

 

15. Für Überweisungen bitte die während der Registrierung genannte Bankverbindung nutzen.